2.2 Die Eltern sind berechtigt und verpflichtet, die Kinder wie folgt zu betreuen: Der Vater betreut die Kinder wöchentlich von Donnerstag,12.00 Uhr, bis Freitag, 12.00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Freitag, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr. Die Übergabe ist so zu gestalten, dass der jeweils betreuende Elternteil die Kinder zum anderen Elternteil bringt. Folgt die Betreuung nach Schulschluss, holt der anschliessend betreuende Elternteil die Kinder direkt in der Schule ab.