9. Es sei der Kläger anzuweisen, alle notwendigen Unterschriften zu leisten und Vorkehrungen zu treffen, damit die Beklagte von der ________ (Bank) aus der Solidarschuldnerschaft für die Hypotheken mit den Nrn. ________, ________, ________ und ________ entlassen und vollumfänglich schadlos gehalten wird. 10. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten des Klägers. 3.5 Am 29. April 2020 fällte das Kantonsgericht Zug, 1. Abteilung, folgenden Entscheid (act. 69; Verfahren A1 2017 49): Seite 10/67