Ab Erfüllung des 10. Altersjahres bis zur Erfüllung des 18. Altersjahres und längstens bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung: – Bar-Unterhalt von CHF 1'500.00; – zuzüglich Familienzulage von derzeit CHF 300.00. Die Kinderunterhaltsbeiträge seien gerichtsüblich zu indexieren. Der Kläger sei zusätzlich zu verpflichten, ausserordentliche Kinderkosten (wie z.B. Zahnkorrekturen, Sehhilfen, schulische Förderungsmassnahmen etc.), soweit diese nicht durch Versicherungsleistungen gedeckt sind, nach vorgängiger Absprache, je zur Hälfte zu übernehmen.