Fronleichnam: Mittwoch, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr; den 24. Dezember verbringen die Kinder immer gemeinsam bei der Mutter und wechseln am 25. Dezember von 09.30 Uhr bis 26. Dezember, 18.00 Uhr, zum Vater; – während drei Wochen Ferien pro Jahr, wobei die Ferien jeweils drei Monate in Voraus abzusprechen sind. Können sich die Eltern über die Ferien und/oder Feiertagsplanung nicht einigen, kommt dem Kläger in Jahren mit gerader Jahreszahl das Entscheidungsrecht bezüglich der Aufteilung der Ferien und Feiertage zu, der Beklagten in Jahren mit ungerader Jahreszahl.