13. Es sei festzustellen, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind und jeder das zu Eigentum erhält, was auf seinen Namen lautet oder sich in seinem Besitz befindet. 14. Die Beklagte sei zu verpflichten, CHF 350.00 auf E.________s Sparkonto (IBAN ________) bei der ________ (Bank) innert 10 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils einzubezahlen. Seite 8/67 15. Die Beklagte sei zu verpflichten, das Sparkonto von E.________ (IBAN ________) bei der ________ (Bank) zu saldieren und das Guthaben auf E.________s Konto Nr. ________ bei der ________ (Bank) zu überweisen.