Für F.________: ab Rechtskraft des Scheidungsurteils: CHF 783.00 ab Erreichen des 10. Altersjahres bis zum Abschluss einer ordentlichen Erstausbildung: CHF 891.00 9. Die Unterhaltsbeiträge seien gerichtsüblich zu indexieren. 10. Es sei festzustellen, dass kein Betreuungsunterhalt geschuldet ist. 11. Es sei festzustellen, dass kein nachehelicher Unterhalt geschuldet ist. 12. Es sei das während der Ehe angesparte Vorsorgeguthaben der Pensionskasse hälftig zu teilen.