Mit Beweisentscheiden vom 25. bzw. 31. Juli 2019 wurden die Parteien aufgefordert, weitere Unterlagen nachzureichen (act. 49 und 51). 3.4 Am 30. Oktober 2019 fand die Hauptverhandlung statt (act. 63). 3.4.1 An dieser Verhandlung stellte der Kläger folgendes Rechtsbegehren (act. 60 und 62): 1. Die Ehe sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden. 2. Die gemeinsamen Kinder E.________, geboren am tt.mm.jjjj, und F.________, geboren am tt.mm.jjjj, seien unter der gemeinsamen elterlichen Sorge zu belassen.