3.2 Mit Eingabe vom 6. September 2018 reichte die Beklagte ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen ein und beantragte, der Kläger sei zu verpflichten, ihr einen Prozesskostenvorschuss von CHF 30'000.00 zu bezahlen. Dieses Gesuch wies der zuständige Einzelrichter mit Entscheid vom 31. Oktober 2018 ab (Verfahren ES 2018 501). 3.3 Das Gespräch mit E.________ und F.________ fand am 17. August 2018 statt (act. 23). Am 15. November 2018 wurden die Parteien persönlich befragt. An der anschliessenden Instruktionsverhandlung erhielten die Parteien Gelegenheit, den Sachverhalt in je zwei mündlichen Vorträgen zu ergänzen (act. 24, 31 und 32).