3.1 Mit Eingabe vom 2. August 2017 reichte der Kläger beim Kantonsgericht Zug gegen die Beklagte die Scheidungsklage ein (act. 1). In der Stellungnahme vom 31. August 2017 beantragte die Beklagte ebenfalls die Scheidung (act. 5). Nach der erfolglosen Einigungsverhandlung vom 16. November 2017 reichte der Kläger mit Eingabe vom 31. Januar 2018 die begründete Scheidungsklage ein (act. 12), welche die Beklagte mit Eingabe vom 11. April 2018 beantwortete (act. 15). Mit Beweisentscheid vom 18. Mai 2018 wurden die Parteien aufgefordert, verschiedene Unterlagen einzureichen. Ausserdem wurde die Anhörung der beiden Kinder angeordnet (act. 18).