monatliche Unterhaltszahlungen von total CHF 3'500.00 (CHF 1'000.00 pro Kind sowie CHF 1'500.00 für die Beklagte) zuzüglich Kinderzulagen von CHF 600.00 zu leisten (Dispositiv-Ziff. 3.1). Ferner wurde der Kläger verpflichtet, der Beklagten einen Betrag von CHF 20'000.00 zu bezahlen (Dispositiv-Ziff. 5).