Für F.________: ab Rechtskraft des Scheidungsurteils: CHF 169.00; ab Erreichen des 10. Altersjahres bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung: CHF 195.00. Die Unterhaltsbeiträge werden gerichtsüblich indexiert. Die Beklagte wird verpflichtet, die Krankenkassenprämien für E.________ und F.________ bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung zu bezahlen. [Ziff. 3 und 4.1 wie im Hauptbegehren]"