Für F.________: ab Rechtskraft des Scheidungsurteils: CHF 92.00; ab Erreichen des 10. Altersjahres: CHF 118.00; ab 01. August 2025: CHF 160.00; ab 01. September 2028 bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung: CHF 211.00. Die Unterhaltsbeiträge werden gerichtsüblich indexiert.