Jahren mit ungerader Jahreszahl die Mutter die Kinder vom 1. Januar, 12.00 Uhr, bis am 2. Januar, 18.00 Uhr; – über Ostern betreut der Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl und die Mutter in Jahren mit ungerader Jahreszahl die Kinder von Gründonnerstag, 18.00 Uhr, bis Ostermontag, 18.00 Uhr; – über Pfingsten betreut die Mutter in Jahren mit gerader Jahreszahl und der Vater in Jahren mit ungerader Jahreszahl die Kinder von Pfingstfreitag, 18.00 Uhr, bis Pfingstmontag, 18.00 Uhr;