Während den Feiertagen erfolgt die Betreuung der Kinder wie folgt: – in Jahren mit ungerader Jahreszahl betreut der Vater und in Jahren mit gerader Jahreszahl die Mutter die Kinder vom 24. Dezember, 12.00 Uhr, bis 26. Dezember, 18.00 Uhr; – über Neujahr betreut die Mutter in Jahren mit gerader Jahreszahl und der Vater in Jahren mit ungerader Jahreszahl die Kinder vom 30. Dezember, 18.00 Uhr, bis am 1. Januar, 12.00 Uhr, sowie in Jahren mit gerader Jahreszahl der Vater und in