Nebenfolgen der Scheidung (Berufung gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Zug, 1. Abteilung, vom 29. April 2020) Seite 2/67 Rechtsbegehren Kläger und Berufungskläger 1. Es seien die Dispositiv-Ziffern 2.1, 2.2, 2.4, 2.5, 3, 4.1, 8 und 9 des Entscheids des Kantonsgerichts Zug vom 29. April 2020 aufzuheben und wie folgt zu ändern: "2.1 Die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder E.________, geb. tt.mm.jjjj, und F.________, geb. tt.mm.jjjj, werden unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen.