{"Signatur": "ZG_OG_001", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2022-09-21", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_001_Z1-2020-25_2022-09-21.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/Z1_2020_25_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa08eb05e8aab765a61b4211a4a71d4016db8b5e042e520fc876c5d72df8054d2dbdbadfed2658581aaa4b7428d8663d5f?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa08eb05e8aab765a61b4211a4a71d4016db8b5e042e520fc876c5d72df8054d2dbdbadfed2658581aaa4b7428d8663d5f&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=Z1_2020_25", "Checksum": "d5a9b73c0d7d9cb7a2d07536c6fcf930"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["Z1 2020 25"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung 21.09.2022 Z1 2020 25"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung 21.09.2022 Z1 2020 25"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung 21.09.2022 Z1 2020 25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo Obergericht Zivilabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. Zivilabteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nebenfolgen der Scheidung | Ehescheidung"}], "ScrapyJob": "446973/80/208", "Zeit UTC": "25.03.2026 03:53:31", "Checksum": "e9beb7f585d4ed08c93201b3cd1fa554", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Zivilabteilung 21.09.2022 Z1 2020 25\nRegeste:\nNebenfolgen der Scheidung | Ehescheidung\n\n Ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zur Erfüllung des 10. Altersjahres:\n– Bar-Unterhalt von CHF 1'200.00;\n– zuzüglich Familienzulage von derzeit CHF 300.00.\n\nAb Erfüllung des 10. Altersjahres bis zur Erfüllung des 18. Altersjahres und längstens bis zum\nordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung:\n– Bar-Unterhalt von CHF 1'500.00;\n– zuzüglich Familienzulage von derzeit CHF 300.00.\n\nDie Kinderunterhaltsbeiträge seien gerichtsüblich zu indexieren.\n\nDer Kläger sei zusätzlich zu verpflichten, ausserordentliche Kinderkosten (wie z.B. Zahnkorrekturen,\nSehhilfen, schulische Förderungsmassnahmen etc.), soweit diese nicht durch\nVersicherungsleistungen gedeckt sind, nach vorgängiger Absprache, je zur Hälfte zu übernehmen.\n\n6. Der Kläger sei zu verpflichten, der Beklagten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis am 31. August\n2028 CHF 805.40 pro Monat als nachehelichen Unterhalt zu bezahlen, zahlbar jeweils im Voraus auf\nden Ersten des Monats.\n\n7. Die während der Ehe geäufneten Alters-, Vorsorge- und Freizügigkeitsguthaben seien gestützt auf\nArt. 122 ZGB i.V.m. Art. 280 ZPO, berechnet per 2. August 2017 (Datum Rechtshängigkeit der\nScheidungsklage), hälftig zu teilen.\n\nDie Pensionskasse (bei welcher der Kläger aktuell versichert ist), sei gestützt auf Art. 122 ZGB/\nArt. 280 Abs. 2 ZPO anzuweisen, vom Vorsorgekonto lautend auf den Kläger den Betrag\nvon CHF 35'788.35 zuzüglich Zins ab 2. August 2017 auf das Vorsorgekonto (Versicherungs-\nNr. ________), lautend auf C.________, bei der ________ zu überweisen.\n\n8. Der Kläger sei zu verpflichten, der Beklagten den Betrag von CHF 26'800.00 zu bezahlen, zahlbar\ninnert 10 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils.\n\n9. Es sei der Kläger anzuweisen, alle notwendigen Unterschriften zu leisten und Vorkehrungen zu\ntreffen, damit die Beklagte von der ________ (Bank) aus der Solidarschuldnerschaft für die\nHypotheken mit den Nrn. ________, ________, ________ und ________ entlassen und\nvollumfänglich schadlos gehalten wird.\n\n10. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zulasten des Klägers.\n\n3.5 Am 29. April 2020 fällte das Kantonsgericht Zug, 1. Abteilung, folgenden Entscheid (act. 69;\nVerfahren A1 2017 49):\nSeite 10/67\n\n1. Die von den Parteien am tt.mm.jjjj vor dem Zivilstandsamt ________ geschlossene Ehe wird\ngeschieden.\n\n2.1 Die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder E.________, geb. tt.mm.jjjj, und F.________, geb.\ntt.mm.jjjj, werden unter der gemeinsamen elterlichen Sorge belassen.\n\nDie Obhut für die Kinder wird der Mutter zugeteilt.\n\n2.2 Die Eltern sind berechtigt und verpflichtet, die Kinder wie folgt zu betreuen:\nDer Vater betreut die Kinder wöchentlich von Donnerstag,12.00 Uhr, bis Freitag, 12.00 Uhr, sowie\njedes zweite Wochenende von Freitag, 12.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr. Die Übergabe ist so zu\ngestalten, dass der jeweils betreuende Elternteil die Kinder zum anderen Elternteil bringt. Folgt die\nBetreuung nach Schulschluss, holt der anschliessend betreuende Elternteil die Kinder direkt in der\nSchule ab.\n\nWährend den Feiertagen erfolgt die Betreuung der Kinder wie folgt:\n– in Jahren mit gerader Jahreszahl betreut der Vater und in Jahren mit ungerader Jahreszahl die\nMutter die Kinder vom 23. Dezember, 18.00 Uhr, bis 25. Dezember, 10.00 Uhr, während in\nJahren mit gerader Jahreszahl die Mutter und in Jahren mit ungerader Jahreszahl der Vater die\nKinder vom 25. Dezember, 10.00 Uhr, bis am 26. Dezember, 18.00 Uhr, betreut;\n– über Neujahr betreut die Mutter in Jahren mit gerader Jahreszahl und der Vater in Jahren mit\nungerader Jahreszahl die Kinder vom 30. Dezember, 18.00 Uhr, bis am 1. Januar, 12.00 Uhr,\nsowie in Jahren mit gerader Jahreszahl der Vater und in Jahren mit ungerader Jahreszahl die\nMutter die Kinder vom 1. Januar, 12.00 Uhr, bis am 2. Januar, 18.00 Uhr;\n– über Ostern betreut der Vater in Jahren mit gerader Jahreszahl und die Mutter in Jahren mit\nungerader Jahreszahl die Kinder von Gründonnerstag, 18.00 Uhr, bis Ostermontag, 18.00 Uhr;\n– über Pfingsten betreut die Mutter in Jahren mit gerader Jahreszahl und der Vater in Jahren mit\nungerader Jahreszahl die Kinder von Pfingstfreitag, 18.00 Uhr, bis Pfingstmontag, 18.00 Uhr;\n– in Jahren mit gerader Jahreszahl betreut der Vater die Kinder an Auffahrt und die Mutter die\nKinder an Fronleichnam von Mittwoch, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr; in Jahren mit\nungerader Jahreszahl betreut die Mutter die Kinder an Auffahrt und der Vater die Kinder an\nFronleichnam von Mittwoch, 18.00 Uhr, bis Sonntag, 18.00 Uhr.\n\n"}