Die Verfahrensakten sind zwar mit knapp 1800 Seiten eher umfangreich, jedoch betraf nur ein kleiner Teil davon das Strafverfahren gegen . Rechtsanwalt Gassmann bzw. dessen Büropartner begleiteten den Beschuldigten an die polizeiliche und die staatsanwaltschaftliche Einvernahme und anlässlich der Hauptverhandlung. Dem Fall liegen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eher einfache Fragestellungen zugrunde. Angesichts des Zusammenhangs mit seiner Berufsausübung handelt es sich jedoch um ein Verfahren mit einer gewissen Bedeutung für den Beschuldigten.