Das Honorar des Rechtsbeistands in Strafsachen beträgt nach dem anwendbaren kantonalen Tarif für das Verfahren vor der Polizei im Untersuchungsverfahren zwischen Fr. 550.-- bis Fr. 3`300.--, vor der Staatsanwaltschaft zwischen Fr. 550.-- bis Fr. 5'500.-- und vor dem Bezirksgericht zwischen Fr. 550.-- bis Fr. 3`300.-- (Аrt. 36 GTar). Innerhalb des für die Pauschale gesetzten Rahmens wird das Honorar nach der Natur und Bedeutung des Falls, der Schwierigkeiten, des Umfangs sowie der vom Rechtsbeistand nützlich aufgewandten Zeit und der finanziellen Situation der Partei festgesetzt (Аrt. 27 Abs. 1 GTar).