Mit Verfügung vom 9. Mai 2023 hat das Bezirksgericht festgestellt, dass dem Beschuldigten mit rechtskräftigem Strafbefehl vom 15. März 2022 Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'100.-- auferlegt wurden, es hat für die Aufwendungen der Staatsanwaltschaft ab Erlass des Strafbefehls zusätzlich Fr. 600.-- als Kosten des Vorverfahrens auferlegt (S. 1545 ff.). Die verbleibenden Kosten des Vorverfahrens werden im Umfang von Fr. 200.-- im vorliegenden Verfahren und im Übrigen im Verfahren S1 24 4 gegen verlegt.