Die Staatsanwaltschaft macht in ihrer Abrechnung vom 22. November 2022 für das gesamte Vorverfahren gegen und Kosten von Fr. 2'100.-- geltend, bestehend aus Kosten des Zwangsmassnahmegerichts in der Höhe von Fr. 250.--, einer Polizeirechnung in der Höhe von Fr. 709.-- sowie Gebühren der Anklage in der Höhe von Fr. 1'141.-- (S. 1460). Diese Kosten des Vorverfahrens erscheinen angemessen.