Genauso war das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 28. August 2019 an die , " adressiert (S. 531). Dass diese Schreiben an die , zuhanden von adressiert waren, vermag zwar ein Indiz darzustellen, dass die Post unternehmensintern auch zugeteilt erhielt und entsprechend zur Kenntnis nahm; erstellt ist diese Kenntnisnahme alleine dadurch jedoch nicht.