Die habe zwei Mitarbeiter, welche sich um den fraglichen Bereich kümmern. mache Löschungen „autonom" (A zu F21, Polizeiakten, S. 224). Dies habe sie auch nach der E-Mailkorrespondenz mit getan (A zu F12 — 14, 19, Polizeiakten, S. 223 f.). Er selbst habe keinen persönlichen Kontakt mit gehabt. Der Fall sei nicht bis zu ihm gekommen (A zu F54, Polizeiakten, S. 228). habe auch auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft reagiert. Er selbst habe zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis vom Schreiben gehabt (A zu F27 f., Polizeiakten, S. 225).