Die Staatsanwaltschaft geht im Anklagesachverhalt, an den das Gericht gebunden ist, davon aus, dass die die Domain der Internetseite .ch> seit März 2017 als „Domain-Registrar" verwaltete. Ab Ende Juli 2018 seien die bzw. [Gesellschafter und Geschäftsführer]" darauf hingewiesen worden, dass auf der Internetseite ehrverletzende Artikel veröffentliche.