(Gesellschafter und Geschäftsführer der ) von den Privatklägern und sowie Rechtsanwalt Urs Saxer mehrmals darauf hingewiesen, dass die genannte lnternetseite bzw. Domain zum Veröffentlichen ehrverletzender Artikel verwendet (Ordner I, S. 495, 507 f., 510-522). Mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 wurde von der Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass er sich als Gesellschafter und Geschäftsführer der bei Veröffentlichungen ehrverletzender Inhalte auf genannter lnternetseite der Gehilfenschaft an Ehrverletzungsdelikten strafbar machen kann (Ordner I, S. 531).