Sachverhalt und Erwägungen 1. Das Bezirksgericht Visp ist sowohl sachlich als auch örtlich zur Beurteilung der Anklage der Staatsanwaltschaft zuständig. 2. 2.1 Die Staatsanwaltschaft hält dem Beschuldigten folgenden Anklagesachverhalt vor (S. 1455 f.): Die verwaltete seit März 2017 als Domain-Registrar die Domain der Internetseite .ch und hatte technisch die Möglichkeit, die Domain der genannten Internetseite zu sperren/inaktivieren. Ab Ende Juli 2018 wurde die bzw. 4