7. und bezahlt der Privatklägerschaft eine angemessene, vom Gericht festzusetzende Entschädigung und Genugtuung. B. Die Kosten von Verfahren und Urteil werden anteilsmässig zu 11/13 und zu 2/13 auferlegt, wobei die Kosten und Auslagen der Staatsanwaltschaft CHF 2'100.00 betragen. C. Am 14. August 2023 lud das Gericht die Parteien auf den 2. November 2023 zur Hauptverhandlung vor, welche auf begründetes Gesuch von auf den 25. Januar 2024 verschoben werden musste.