25 StGB) schuldig gesprochen. 5. wird mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 145.00, entsprechend CHF 2900.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 6. wird zudem mit einer Busse von CHF 580.00 bestraft, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 4 Tagen. 7. und bezahlt der Privatklägerschaft eine angemessene, vom Gericht festzusetzende Entschädigung und Genugtuung.