Am 15. März 2022 erliess die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, worin sie unter anderem der mehrfachen Gehilfenschaft zur üben Nachrede schuldig erkannte (S. 1113 ff.). Gegen den Strafbefehl sprach am 28. März 2022 frist- und formgerecht ein (S. 1134 ff.). B. Nach durchgeführtem Vorverfahren erhob die Staatsanwaltschaft am 22. November 2022 beim Bezirksgericht Visp Anklage gegen beide Beschuldigten, verzichtete auf eine Teilnahme an der Hauptverhandlung und stellte folgende Anträge (S. 1442 ff.):