sein wollen (vgl. Ziff. 5 hiervor), soll gemäss dem genehmigten Projekt vor der ersten Turbinierung, direkt ab der Druckleitung erfolgen (S. 9 von Anhang 1 Kurzbericht zu den Raum- und Umweltauswirkungen zum Bewilligungsgesuch/Hauptbericht vom 18. Juli 2011). Die beiden Beschwerdeführer werden von der Turbinierung also gar nicht erst betroffen sein. In Umsetzung der genehmigten Pläne wird nach dem Gesagten auch in Zukunft die bisherige, maximale Wasserfassungsmenge der Geteilschaften offensichtlich gewährleistet sein.