Im Wassernutzungsbewilligungsvertrag vom 10. Februar 2012 wird unter Ziff. 4.3 der Umfang des Wasserrechts festgelegt. Die mittlere nutzbare Wassermenge soll im Jahresdurchschnitt 240 l/s und die maximale Fassungsmenge rund 545 l/s betragen. Ebenfalls in Ziff. 4.3 wird festgehalten, dass die Wässerwasser-Geteilschaften von F___________ berechtigt sind, während der Sommerzeit, etwa von April bis Oktober, insgesamt eine Wassermenge von 545 l/s für die Bewässerung und Tränkung und während der Winterzeit, etwa von November bis März, eine solche von 50 l/s zu beziehen.