10. Im Bewilligungsgesuch/Hauptbericht vom 18. Juli 2011 an den Staatsrat wird unter Ziff. 7.1 das Wasserdargebot festgelegt. Die maximalen Wasserfassungsmengen des vorgesehenen Nutzungskonzepts sollen 545 l/s von April bis Oktober sowie 50 l/s von November bis März betragen. Unter Ziff. 6.3 wird darauf hingewiesen, dass sich an den bestehenden Wasserabgaben nichts ändern und dass die heutigen Wassermengen auch künftig zur Bewässerung bereitstehen sollen.