167, S. 4). Auch im Bericht Wasserdargebot (Dossier Staatsrat, Act. 151) wurde das Total des bei der Fassung im E___________ entnommenen Wässerwassers mit 400 l/s beziffert (ca 50 l/s pro Wasserleitung). In dem daran anschliessenden Zusatzbericht Wasserdargebot D___________ vom 20. Juli 2009 (Dossier Staatsrat, Act. 158) wurde schliesslich festgehalten, dass die Wassermessungen auf der Höhe der Wasserfassung maximale Wasserentnahmen von 530 l/s und 570 l/s ergeben hätten.