__ (Dossier Staatsrat, Act. 158). Im Technischen Bericht vom 2. Mai 1991, der im Vorfeld der in den Folgejahren realisierten Sanierungen erstellt wurde, ging man von einer Wasserbezugsmenge der Wässerwasserleitungen von 260 l/s aus (Technischer Bericht vom 2. Mai 1991, Unterlagen der Beschwerdeführer „Eigentumsnachweise“, Ziff. 2.1, 6). Hierbei dürfte es sich nicht um die maximalen, sondern lediglich um die durchschnittlich gefassten Wassermengen handeln. Im Konzeptvorschlag vom 26.10.2006 wurde die Wassermenge „gemäss den alten Rechten mit 50 l/s und Wasserleitung“ angegeben, insgesamt also 400 l/s (Dossier Staatsrat, Act. 167, S. 4).