Temperaturen und dem Schmelzwasser – auch im Jahresvergleich unterschiedlich ausfallen kann. Eine verbindliche Wassermenge, welche Aufschluss über das in der Vergangenheit jährlich tatsächlich gefasste Wasser gibt, kann daher nicht festgelegt werden. Allerdings kann mittels Bestimmung der mit der bestehenden Anlage maximal fassbaren Wassermenge nachgewiesen werden, wie viel Wasser den Wasserleiten bei optimalen Bedingungen zugeführt werden kann. In diesem Sinne lässt sich der Umfang des ehehaften Rechts durch Bestimmung der bei optimalen Bedingungen maximal fassbaren Wassermenge festlegen.