9.2 Ein erster Hinweis betreffend den Inhalt und Umfang der Wassernutzungsrechte liefern die in den Akten hinterlegten Statuten der Geteilschaft I___________ Wasserleitung sowie der vereinigten Wasserleitungsgenossenschaften J___________, K___________ & L___________. Der Zweck der Geteilschaften wie auch die Rechte der Mitglieder werden in den Statuten inhaltlich identisch wie folgt definiert (Dossier Staatsrat, Act. 548, 553 f.): - 18 -