4.1 Unbestrittenermassen bestehen auf dem Gebiet der Gemeinde F___________ Wässerwassergenossenschaften bzw. Wässerwassergeteilschaften. Dies ergibt sich zum einen aus der Stellungnahme der Dienststelle für Landwirtschaft vom 7 September 2011 (Dossier Staatsrat, Act. 364) und zum anderen aus den im Dossier des Staatsrates hinterlegten Statuten, namentlich jener der „I___________ Wasserleitung Gemeinde F___________“ (Dossier Staatsrat, Act. 548 – 552), der „vereinigten Wasserleitungsgenosschenschaften J___________, K___________ & -7-