2.1 Gemäss Art. 11b VVRG kann die Behörde von Amtes wegen oder auf Gesuch hin die Vereinigung von Verfahren anordnen, die auf dem gleichen Sachverhalt oder auf gleicher rechtlicher Grundlage beruhen. Obschon das Kantonsgericht mit Verfügung vom 23. Juli 2012 das Begehren der Beschwerdeführer hinsichtlich dem Erlass einer neuen Kostenvorschussverfügung abgewiesen hat, rechtfertigt es sich vorliegend gestützt auf Art.