E. Gegen den Staatsratsentscheid vom 23. Mai 2012 reichten U___________, W___________ und V___________ (Beschwerdeführer) neben zehn weiteren unterlegenen Einsprechern am 29. Juni 2012 gesondert Verwaltungsgerichtsbeschwerden bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des -4- Kantonsgerichts ein, wobei die Rechtsschriften formell und inhaltlich identisch waren. Sie stellten folgende Rechtsbegehren: