D. Mit Entscheid vom 23. Mai 2012 wies der Staatsrat die Einsprachen ab und erteilte der Nutzungsbewilligung gemäss dem Gesuch der Gemeinde F___________ vom 18. Juli 2011 die Genehmigung. Letztere band er an verschiedene Auflagen und Bedingungen. Die Abweisung der Einsprachen begründete der Staatsrat in seinem Entscheid vom 23. Mai 2012 sinngemäss damit, es fehle den Einsprechern an der formellen Legitimation zur Einsprache: