damaligen Zeitpunkt noch nicht fusionierten – Gemeinden G___________ und Y___________ geschlossener Wassernutzungsbewilligungsvertrag vom 10. Februar 2012, der mit Schreiben vom 15. Februar 2012 der X___________ zu den Akten gegeben wurde (Dossier Staatsrat, Act. 252 und 253). Von Bedeutung ist zudem eine zwischen den X___________-Vertragsgemeinden (unter anderem F___________, G___________ und Y___________) und der X___________-Gruppe abgeschlossene Zusammenarbeitsvereinbarung 2008 (fortan: ZAV; Gesuch vom 18. Juli 2011, Anhang 4).