Am 18. September 1992 fasste die Versammlung der Geteilen der Wasserleitungen I___________, J___________, K___________, L___________, M___________, N___________, O___________ und P___________ den Beschluss, die Wässerwasserleitungen zu sanieren (Protokollauszug Wässerwassergeteilschaft E___________ vom 18. September 1992, Unterlagen „Eigentumsnachweise“ Beschwerdeführer). Die entsprechenden Arbeiten wurden in den folgenden Jahren durchgeführt mit dem Ergebnis, dass heute das Wasser für sämtliche Wasserleitungen bereits auf Höhe der I___________ aus dem D__