6.6.2 Der Beschwerdeführer hat nach eigenen Aussagen rund Fr. 250 000.-- in sein Haus investiert. Die Gemeinde bestritt dies, ohne jedoch einen höheren oder tieferen Betrag anzugeben. Wie bereits ausgeführt kommt es auf die Investitionssumme allein nicht an. Sie hängt unter anderem auch vom Wert der Materialien ab, die eingebaut werden. Daraus kann nichts über den Einfluss auf das Verkehrsvolumen abgeleitet werden.