6.6.1 Aus den Akten erhellt, dass das Haus bis 2004 bewohnt gewesen ist und von 2004 bis 2008 leer stand. Die Gemeinde folgert daraus, dass das Haus baufällig und nicht mehr bewohnbar gewesen sei, worin ihr nicht beigepflichtet werden kann: Die Fotos des Hauses vor dem Umbau belegen, dass sich das Haus sehr wohl in bewohnbarem - wenn auch vielleicht veraltetem - Zustand befand. Aus dem Umstand allein, dass das Haus vier Jahre lang leer stand, kann nicht konkludiert werden, dass das Haus baufällig und damit überhaupt nicht mehr bewohnbar gewesen sei.