Die Ersatzabgaben werden für die Schaffung von neuem, die Erweiterung von bestehenden, sowie die Sanierung und den Unterhalt von öffentlich zugänglichen Abstellplätzen oder zur Beteiligung an solchen Anlagen an einem anderen Ort verwendet. Die Bezahlung der Ersatzabgabe ergibt keinen Anspruch auf dauernd verfügbare Abstellplätze.