5. Die Gemeinde hat in ihrer Baubewilligung vom 17. Dezember 2008 unter Ziff. 4.4 Folgendes verfügt: 4.4 Parkplatzersatzabgabe Für das Gebiet des Plateaus Y___________ ist keine Strassenerschliessung vorgesehen und es bestehen damit keine Parkierungsmöglichkeiten. Die Baubewilligung wird unter Vorbehalt erteilt, dass der Bauherr bzw. sein Rechtsnachfolger unter Solidarbürgschaft die erforderliche Parkplatzersatzabgabe leistet. Die Abgabe beträgt Fr. 5 000.-- pro Parkplatz und wird wie folgt berechnet: 2 Parkplätze à Fr. 5 000.-- Fr. 10 000.--