3.2 Im vorliegenden Fall hat das Gericht sämtliche Akten der Vorinstanzen beigezogen sowie alle eingereichten und hinterlegten Belege zu den Akten genommen. Überdies befinden sich in den Akten das Baugesuch, ein Situationsplan sowie eine umfangreiche Fotodokumentation, welche das Haus und die Zufahrt dazu veranschaulichen. Daraus lässt sich der Zustand des Hauses sowohl vor als auch nach dem Umbau ermessen. Vor diesem Hintergrund würde eine Ortsschau ins Leere laufen.