5.6 Die Immobilienbewertung Architektur I___________, auf welche sich die Beschwerdeführerin stützt, schreibt dem vorliegend umstrittenen Zustellraum für landwirtschaftliche Fahrzeuge einen Mietwert von Fr. 1 440.-- pro Jahr (Fr. 120.-- x 12) zu. Wie bereits ausgeführt, muss für Zustellräume für landwirtschaftliche Fahrzeuge ein tieferer Mietzins angesetzt werden als für Einstellplätze für Personenwagen in Parkhäusern. Ein monatlicher Mietzins von Fr. 120.-- für einen Abstellraum in einer Scheune ist deshalb übersetzt.