5. Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbeschwerde fokussierte sich die Beschwerdeführerin insbesondere auf die Schätzung des Einstellraumes für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Erdgeschoss der Scheune (StWE- Nr. D___________, Anteilsquote E___________ des Grundstücks Nr. F___________, Plan Nr. G___________, Gemeinde Y___________, mit Sonderecht an der Garage Nr. 3 im Erdgeschoss): Die Entschädigung für die enteignete Garage liege „weit unter dem Verkehrswert“. Dazu ist Folgendes auszuführen: -7-