3.3 Das Enteignungsgesetz vom 8. Mai 2008 ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. In Bezug auf die Festsetzung des Verkehrswertes kann jedoch nach wie vor auf die Rechtsprechung und Doktrin zum zwischenzeitlich aufgehobenen Gesetz betreffend Expropriation zum Zwecke öffentlichen Nutzens vom 1. Dezember 1887 (aEntG) verwiesen werden (ZWR 2011 S. 162 E. 3.2).