2.3 Mit Schreiben vom 14. Dezember 2011 hat das Kantonsgericht die Registerhalterin der Gemeinde nach den Liegenschaftsverkäufen und den dabei gehandelten Kaufpreisen im Gebiet der umstrittenen Grundstücke und Gebäude gefragt. Bis zum Urteilszeitpunkt ging diesbezüglich keine Rückmeldung ein.